Die Stiftung
Organe der Trägerstiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
Für die Trägerstiftung wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die ab dem 1. Mai 2008 besetzt ist.
Das Ziel der Stiftung
Mit Wirkung vom 1. März 2008 ist die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) erste Stiftungsuniversität im Land Brandenburg. Die Europa-Universität Viadrina ist im Jahre 1991 vom Land Brandenburg gegründet worden, um für Brandenburg und für die Bundesrepublik Deutschland bildungspolitisch als Reformuniversität, außenpolitisch im deutsch-polnischen Verhältnis und kulturell mit Blick auf Europa besondere Aufgaben zu erfüllen. Da die Viadrina laut ihrem Gründungsauftrag nicht nur als Landesuniversität fungieren, sondern darüber hinaus insbesondere auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen soll, engagierte sich die Universität seit dem Jahr 2001 dafür, nicht nur als Reformuniversität Erfolge zu erzielen, sondern ihre geringe finanzielle Ausstattung durch ihre Weiterentwicklung zur Stiftungsuniversität zu ergänzen.
Die Viadrina als Stiftungsuniversität nach Brandenburgischem Recht verfolgt drei zentrale Ziele:
- Einen Zugewinn an Autonomie, der durch Verkürzung der bisherigen Entscheidungswege Effizienzsteigerungen im Handeln der Institution und einer gesteigerte Motivation der Universitätsmitglieder zur Folge haben soll.
- Eine höhere Berechenbarkeit des Handlungsrahmens, in dem sich die Universität bewegt.
- Eine vergrößerte Attraktivität der Universität nach außen, vor allem bei der Einwerbung zusätzlicher finanzieller Unterstützung.

