Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Neben jeweils einem Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Senates der Universität können weitere „mit dem Hochschulwesen vertraute, der Universität nicht angehörende Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur“ vom MWFK bestellt werden.
Der Stiftungsrat berät die Universität, beschließt in Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Er hat u. a. folgende Aufgaben:
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Ernennung und Entlassung von Präsidenten und Vizepräsidenten
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Beteiligung: Wirtschaftsplan, Personalplanung, Berufungsverfahren
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Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie
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Einrichtung und Auflösung von Fakultäten.
Stiftungsratsitzungen: Termine und Unterlagen (euv-intern)

Mitglieder des Stiftungsrates sind:
Obere Reihe v.l.n.r.: Prof. Dr. Dr. Ulrich Knefelkamp, Jürgen Schlegel, Prof. Dr. Theodor Berchem, Prof. dr hab. Stanisław Lorenc.
Untere Reihe v.l.n.r.: Dr. Josef Glombik, Dr. Antje Fellinger, Dr. Anke Burkhardt, Prof. Dr. Veronika Ehrich, Dr. Franz Bardenhewer.

